Kontopfaendung

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Achtung Kontopfändung: Diese Fakten müssen Sie kennen!

Eine Lohnpfändung trifft die Menschen in der Regel nicht aus dem heiteren Himmel. Es müssen einige Dinge passieren, bis es zu der Kontopfändung kommt und somit das gesamte Geld für den Eigentümer des Kontos blockiert ist.

Was genau ist die Kontopfändung?

Bei einer Kontopfändung handelt es sich, wie es der Name bereits andeutet, um die Pfändung des Kontos und somit auch des Geldes, welches sich auf dem Konto befindet. Das passiert in der Regel, wenn Schuldner ihre Schulden nicht an die Gläubiger zurückzahlen und auch nicht auf die Mahnungen reagieren. Dabei muss man die Pfändung des Kontos ganz klar von der Lohnpfändung unterscheiden. Denn bei der Lohnpfändung bleibt dem Kontoinhaber noch das Existenzminimum erhalten und er kann weiterhin seine Miete und seine Rechnungen bezahlen. Anders verhält sich das bei der Kontopfändung. Bei dieser existiert kein automatischer Schutz des Existenzminimums. Aus diesem Grund ist die Frage „Kontopfändung was tun?“ sofort angebracht, wenn man feststellt, dass das Konto gepfändet wurde. Denn es heißt nun – schnell aktiv werden, um zu verhindern, dass das gesamte Geld weg ist.

Kontopfändung was tun?

Um in den Genuss von einem Kontopfändungsschutz bei laufendem Verfahren zu kommen, muss man sich schnell in Bewegung setzen und sich um einen sogenannten Pfändungsschutz kümmern. Was sich dabei kompliziert anhört, ist in Wahrheit sehr einfach, muss aber, wie gesagt schnell und ohne lange zu Warten erfolgen. Ansonsten laufen die Betroffenen Gefahr, den Schutz bei der Bank nicht durchsetzen zu können und all das Geld an den Gläubiger zu verlieren.

Kontopfändung – Wann geht das Geld an den Gläubiger?

Wenn die Betroffenen nicht rechtzeitig einen Schutz beantragen, geht das Geld innerhalb von vier Wochen an den Gläubiger, welcher auf sein Geld wartet. Und von diesem können sich die Betroffenen das Geld dann nicht mehr einfach wiederholen.

Passiert die Pfändung ohne Ankündigung?

Die Horrorvorstellung vieler Menschen ist die: Sie gehen zur Bank, wollen Geld abholen oder im Internet eine Überweisung tätigen und das Konto ist blockiert. Sie haben keinen Zugriff mehr auf das Geld und stehen nun mit nichts in der Hand dar. So ist es jedoch nicht. Bevor das Geld an den Gläubiger geht und der Inhaber des Kontos keinen Zugriff mehr auf das Geld auf seinem Konto hat, bekommt die Bank oder – in dem Fall einer Postbank Pfändung – die Postbank den Pfändungsbeschluss zugestellt. Sobald die Bank diesen erhalten hat, haben die Betroffenen vier Wochen Zeit, sich um den Pfändungsschutz zu kümmern. Erst nach Ablauf dieser Frist wird das gesamte Guthaben an den Gläubiger überwiesen.

Kontopfändung wann ist das Konto wieder frei?

Um einen Teil des Geldes schützen zu können, muss der Betroffene bei der zuständigen Bank die Umstellung des Kontos zum sogenannten P-Konto beantragen. Die Bank muss diese Umstellung durchführen und darf sie nicht verweigern. P-Konto ist dabei eine Abkürzung für den Begriff „Pfändungsschutzkonto“. Allerdings ist dabei nicht das gesamte Geld geschützt, sondern der Freibetrag liegt bei 1.133,80 Euro. Man kann somit sagen – eine Kontopfändung aufheben ist nicht möglich, man kann aber den Schaden begrenzen und sich den Freibetrag als Existenzminimum sichern. Für den Schutz der Kinder oder der Ehegatten der Betroffenen, können unter der Beratung eines Angestellten in der Bank, auch bestimmte weitere Freibeträge eingerichtet werden. Jeder Cent, der sich über dem Freibetrag befindet, wird an den Gläubiger überwiesen.

Weitere Folgen einer Kontopfändung

Der Gerichtsvollzieher und auch das Finanzamt werden oft in einem negativen Bild dargestellt. Doch, wie schon gesagt, kommt die Kontopfändung nicht wie vom heiteren Himmel gefallen. Aus diesem Grund ist es mit der Pfändung nicht mehr nur kurz vor 12, sondern Punkt 12. Selbst, wenn der Betroffene sein Konto in ein P-Konto umwandeln lässt und sich somit das Existenzminimum sichert, wirkt sich diese negativ auf die Bonität und somit auch auf die Schufa aus. Denn die Pfändung des Kontos steht in dem direkten Zusammenhang mit einem negativen Eintrag bei der Schufa. Umso wichtiger ist es, aus diesem Grund nach der Pfändung genau zu analysieren, wie die Betroffenen in zahlbaren Raten die Schulden abzahlen und sich so schnell wie möglich aus der unangenehmen Situation befreien können. Ein Schuldenberater kann in diesem Fall der richtige und vor allem neutrale Ansprechpartner sein.