Neue Schulden während der Wohlverhaltensperiode
Die Versagung der Restschuldbefreiung RSB wegen neuer Schulden ist ein weitverbreiteter Irrtum und ein Märchen.
Solang Sie die Neugläubiger aus dem unpfändbaren Einkommen bedienen passiert gar nichts.
Falls man die Neugläubiger nicht zahlen kann, dann können diese pfänden und man ist hier nicht geschützt.
Es stellt sich allerdings die Frage, ob ggf. ein weiteres Insolvenzverfahren beantragt werden kann. Dies wird weitgehend abgelehnt; eine Ausnahme bildet nur das Urteil:
AG Göttingen, Beschluss vom 5.10.2007, 74 IN 295/07.
