Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat entschieden dass Menschen, welche ein geringes Einkommen haben auch ein Anrecht auf kostenlose Beratung in Steuerfragen haben und Ihnen Beratungshilfe gewährt werden muss.
Bislang wurde Beratungshilfe nur bei Problemen mit dem Zivilrecht, mit dem Verfassungsrecht und dem Verwaltungsrecht sowie dem Sozialrecht gewährt. Das ändert sich nun.
